Mindestalter: mindestens5 Jahre Vorbesitz der klasse B (oder Klasse 3) Fahrzeugart: Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert. Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen. Theoretische und praktische Ausbildung: 9 mal 90 Min Unterrichtseinheiten Theoretische Prüfung: KEINE Praktische Prüfung: KEINE Erforderliche Unterlagen: Führerscheinantrag (bekommst Du von uns) Ein biometrisches Passfoto Einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) o Bitte beim Sehtest den Personalausweis mitnehmen Einen Erste Hilfe Bescheinigung o Eine Liste der Anbieter findest Du hier Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten
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Ab sofort bieten wir in unserer Fahrschule auch  Erste Hilfekurse an. Anmelden kann sich Jede/rauch wenn Du nicht bei uns zum  Führerschein angemeldet bist hier kannst Du  Dich direkt anmelden
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B196 (125er mit Vorbesitz Klasse B)
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