Mindestalter: 18 Jahre (Beginn der Ausbildung mit 17,5 Jahren) 17 Jahre bei begleitetem Fahren (Beginn der Ausbildung mit 16,5 Jahren Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger o Anhänger mit maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen immer mitgeführt werden o Bei Anhängern über 750 kg zulässige Gesamtmasse darf das Zugfahrzeug 3,5t haben und der Anhänger auch 3,5t. Also in der Summe 7 t zulässige Gesamtmasse Bemerkung: Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich Erforderliche Unterlagen: Führerscheinantrag (bekommst Du von uns) Ein biometrisches Passfoto Einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) o Bitte beim Sehtest den Personalausweis mitnehmen Theoretische Ausbildung: KEINE Praktische Ausbildung: Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben, 3 Überlandfahrten 1 Autbahnfahrten 1 Nachtfahrten Theoretische Prüfung: KEINE Praktische Prüfung: 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters Prüfungsdauer 45 Min davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 25 Min Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten
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Ab sofort bieten wir in unserer Fahrschule auch  Erste Hilfekurse an. Anmelden kann sich Jede/rauch wenn Du nicht bei uns zum  Führerschein angemeldet bist hier kannst Du  Dich direkt anmelden
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Klasse BE
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