Mindestalter:
Nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A
Beginn der Ausbildung ½ Jahr vor Ablauf der 2 Jahre
Fahrzeugart:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
o
Mehr als 50 ccm Hubraum
o
Mehr als 45 Km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern
o
Mehr als 15 KW ca 20 PS
o
Mehr als 50 ccm Hubraum
o
Mehr als 45 Km/h
Einschluss:
Klasse AM, A1 und A2
Erforderliche Unterlagen:
Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)
Ein biometrisches Passfoto
Einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
o
Bitte beim Sehtest den Personalausweis mitnehmen
Theoretische Ausbildung:
KEINE :-)
Praktische Ausbildung:
Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben,
Theoretische Prüfung:
KEINE :-)
Praktische Prüfung:
Darf 1 Monat vor Erreichen der 2 Jahresfrist gemacht werden
Prüfungsdauer 40 Min
davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben)
25 Min
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