Mindestalter:24 Jahre (Ausbildungsbeginn 23,5 Jahre)21 Jahre für rädrige Kraftfahrzeuge der klasse AFahrzeugart:Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:oMehr als 50 ccm HubraumoMehr als 45 Km/hDreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten RädernoMehr als 15 KW ca 20 PSoMehr als 50 ccm HubraumoMehr als 45 Km/hEinschluss:Klasse AM, A1 und A2Erforderliche Unterlagen:Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)Ein biometrisches PassfotoEinen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)oBitte beim Sehtest den Personalausweis mitnehmenEinen Erste HilfebescheinigungoEine Liste der Anbieter findest Du hierTheoretische Ausbildung:12 mal 90 Min Grundunterricht 6 mal 90 Min Grundunterricht, bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse 4 mal 90 Min spezifischer UnterrichtPraktische Ausbildung:Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben, 5 Überlandfahrtenbei Vorbesitz A1 oder A2 3 ÜL4 Autbahnfahrtenbei Vorbesitz A1 oder A2 2 AB3 Nachtfahrtenbei Vorbesitz A1 oder A2 1 ABTheoretische Prüfung:Darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPraktische Prüfung:Darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPrüfungsdauer 60 Min davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 25 Min Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten