Mindestalter: Nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 Beginn der Ausbildung ½ Jahr vor Ablauf der 2 Jahre Fahrzeugart: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit: o Maximal 35 kw ca. 48 PS o Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 kg/kw o das Motorrad darf ungedrosselt 70 kw ca. 96 PS nicht übersteigen Einschluss: Klasse AM und A1 Erforderliche Unterlagen: Führerscheinantrag (bekommst Du von uns) Ein biometrisches Passfoto Einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) o Bitte beim Sehtest den Personalausweis mitnehmen Theoretische Ausbildung: KEINE Praktische Ausbildung: Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben, Theoretische Prüfung: KEINE Praktische Prüfung: Darf 1 Monat vor Erreichen der 2 Jahresfrist gemacht werden Prüfungsdauer 40 Min davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 25 Min Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten
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Klasse A2 Aufstieg