Mindestalter:15 Jahre (Ausbildungsbeginn mit 14,5 Jahren)Fahrzeugart:Zweirädrige Kleinkrafträder mit:oMaximal 45 km/h bauartbedingte HöchstgeschwindigkeitoMaximal 50 ccm Hubraum bei VerbrennungsmotoroMaximal 4 kw ca. 5 PSDreirädrige Kleinkrafträder mit:oMaximal 45 km/h bauartbedingte HöchstgeschwindigkeitoMaximal 50 ccm Hubraum bei VerbrennungsmotoroMaximal 4 kw ca. 5 PSVierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mitoMaximal 45 km/h bauartbedingte HöchstgeschwindigkeitoMaximal 50 ccm Hubraum bei VerbrennungsmotoroMaximal 4 kw ca. 5 PSoMaximale Leermasse 350 kgEinschluss:KeineErforderliche Unterlagen:Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)Ein biometrisches PassfotoEinen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)oBitte beim Sehtest den Personalausweis mitnehmenEinen Erste Hilfe BescheinigungoEine Liste der Anbieter findest Du hierTheoretische Ausbildung:12 mal 90 Min Grundunterricht 2 mal 90 Min spezifischer UnterrichtPraktische Ausbildung:Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben, es muss aber in Wasserburg verkehrsgerecht gefahren werden können.Theoretische Prüfung:Darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPraktische Prüfung:Darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPrüfungsdauer 45 Min davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 25 Min Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten