Mindestalter:
mindestens5 Jahre Vorbesitz der klasse B (oder Klasse 3)
Fahrzeugart:
Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein
dokumentiert.
Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder
(auch mit Beiwagen)
mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11
kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
geführt werden.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse
A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B.
die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.
Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder
im Ausland nicht geführt werden dürfen.
Theoretische und praktische Ausbildung:
9 mal 90 Min Unterrichtseinheiten
Theoretische Prüfung:
KEINE
Praktische Prüfung:
KEINE
Erforderliche Unterlagen:
Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)
Ein biometrisches Passfoto
Einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
o
Bitte beim Sehtest den Personalausweis mitnehmen
Einen Erste Hilfe Bescheinigung
o
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