BESONDERHEITEN:
Innerhalb der praktischen Fahrausbildung,
wird eine (Teil-)Ausbildung auf einem Fahrzeug
mit Schaltgetriebe zu absolviert,
die mindestens 10 x 45 Minuten dauern muss.
Diese Stunden werden in die laufende Ausbildung integriert,
Es müssen keine extra Stunden gemacht werden
Danach erfolgt eine Testfahrt mit einem Fahrlehrer (keine Prüfung !) von mindestens 15
Minuten in der der Berwerber zeigen soll, dass er einen Schaltwagen sicher,
verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren kann.
Mindestalter:
18 Jahre (Beginn der Ausbildung mit 17,5 Jahren)
17 Jahre bei begleitetem Fahren (Beginn der Ausbildung mit 16,5 Jahren
Fahrzeugart:
Alle Kraftfahrzeuge mit:
o
Maximal 3,5 t zulässige Gesamtmasse
o
Ausganeommen Fahrzeuge der Klasse A1, A2 und A
o
Maximal 8 Fahrgäste plus 1 Fahrer
Anhängerregelung
o
Anhänger mit maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen immer mitgeführt
werden
o
Bei Anhängern über 750 kg zulässige Gesamtmasse darf das Zugfahrzeug und der
Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse haben
Einschluss:
Klasse AM, L
Erforderliche Unterlagen:
Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)
Ein biometrisches Passfoto
Einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
o
Bitte beim Sehtest den Personalausweis mitnehmen
Einen Erste Hilfebescheinigung
o
Eine Liste der Anbieter findest Du hier
Theoretische Ausbildung:
12 mal 90 Min Grundunterricht
6 mal 90 Min Grundunterricht, bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse
2 mal 90 Min spezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben,
5 Überlandfahrten
4 Autbahnfahrten
3 Nachtfahrten
Theoretische Prüfung:
Darf 3 Monate vor erreichen des Mindestalters gemacht werden
Praktische Prüfung:
Darf 1 Monat vor Erreichen der 2 Jahresfrist gemacht werden
Prüfungsdauer 45 Min
davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 25 Min
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