Mindestalter:18 Jahre (Beginn der Ausbildung mit 17,5 Jahren)17 Jahre bei begleitetem Fahren (Beginn der Ausbildung mit 16,5 JahrenFahrzeugart:Kraftfahrzeuge der Klasse B mit AnhängeroAnhänger mit maximal 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen immer mitgeführt werdenoBei Anhängern über 750 kg zulässige Gesamtmasse darf das Zugfahrzeug 3,5t haben und der Anhänger auch 3,5t. Also in der Summe 7 t zulässige GesamtmasseBemerkung:Vorbesitz der Klasse B ist erforderlichErforderliche Unterlagen:Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)Ein biometrisches PassfotoEinen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)oBitte beim Sehtest den Personalausweis mitnehmenTheoretische Ausbildung:KEINEPraktische Ausbildung:Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben, 3 Überlandfahrten1 Autbahnfahrten1 NachtfahrtenTheoretische Prüfung:KEINEPraktische Prüfung:1 Monat vor Erreichen des MindestaltersPrüfungsdauer 45 Min davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 25 Min Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten