Mindestalter: 16 Jahre (Beginn der Ausbildung mit 15,5 Jahren) Fahrzeugart: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit max 45 Km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger darf nur noch 25 km/h gefahren werden selbsfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und sonstige Flurförderfahrzeuge mit einer bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/ auch mit Anhänger Erforderliche Unterlagen: Führerscheinantrag (bekommst Du von uns) Ein biometrisches Passfoto Einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre) o Bitte beim Sehtest den Personalausweis mitnehmen Einen Erste Hilfebescheinigung o Eine Liste der Anbieter findest Du hier Theoretische Ausbildung: 12 mal 90 Min Grundunterricht 6 mal 90 Min Grundunterricht o Bei Vorbesitz einer anderen Führerscheinklasse 2 mal 90 Min spezifischer Unterricht Praktische Ausbildung: KEINE Theoretische Prüfung: Darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters gemacht werden Praktische Prüfung: KEINE Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten
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