Mindestalter:16 Jahre 40 km/h (Beginn der Ausbildung mit 15,5 Jahren)18 Jahre 60 km/hFahrzeugart:Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, die nach ihrer Bauart für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. mit einer bauartbestimmten höchstgeschwindigkeit von 60 km/hErforderliche Unterlagen:Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)Ein biometrisches PassfotoEinen Erste HilfebescheinigungoEine Liste der Anbieter findest Du hierTheoretische Ausbildung:12 mal 90 Min Grundunterricht 6 mal 90 Min Grundunterrichtobei Vorbesitz einer anderen Klasse6 mal 90 Min spezifischer UnterrichtPraktische Ausbildung:Es ist keine bestimmte Anzahl für Fahrstunden vorgeschrieben, Verbinden und TrennenAbfahrtskontrolleTheoretische Prüfung:Darf 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPraktische Prüfung:Darf 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werdenPrüfungsdauer 60 Min davon reine Fahrzeit (ohne Abfahrtskontrolle und Grunfahraufgaben) 30 Min Angaben ohne Gewähr Irrtümer vorbehalten